Verordnungen / Rundschreiben


Rundschreiben Nr. 01 – 2022

INHALT u.a.:

Transparenzregister
Honigprämierung 2022
Plattform Honigvermarktung des DIB
Winterverluste

Rundschreiben Nr. 04 – 2020

INHALT:

  1. Bestellung Rollups
  2. Vereinsversammlungen
  3. Datenschutz der Mitglieder

Rundschreiben Nr. 02 – 2020

INHALT:

  1. Vertreterversammlung, Sächsischer Imkertag und weitere Schulungen 2020
  2. Bienenbetreuung zu Zeiten von Corona
  3. Neue Homepage
  4. Anmeldung von Schulungen
  5. Honigprämierung
  6. Informationen zur investiven Imkerförderung
  7. „Heimische Lebensmittel auf einen Klick!“

Honigprämierung 2022

Honigprämierung 2020


Rundschreiben Nr. 05 – 2019

INHALT:

1. Informationen zur Landtagswahl

Im Vorfeld zur Landtagswahl wurden Wahlprüfsteine für die sächsischen Parteien erstellt und an
diese Parteien versandt. Die Antworten der CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, AfD und DIE LINKE senden wir Ihnen in der Anlage weiter und sollen zur Meinungsfindung für Sie und die
Mitglieder Ihres Imkervereins zur Landtagswahl beitragen.
In diesem Zusammenhang appellieren wir, am 1. September zur Wahl des Landtages zu gehen.
Überlassen Sie die Zukunft Sachsens nicht dem Zufall.

2. Honigertragsabfrage 2019

Wir bitten alle Imkervereine die Honigerträge aus diesem Jahr dem LVSI mitzuteilen. Einen vorgefertigten Meldebogen haben wir dem Rundschreiben beigefügt. Die Meldung kann aber auch per Mail an info@sachsenimker.de, per Fax unter 03722 591982 oder per Post erfolgen.
In diese Liste möchte bitte jeder Imker ohne die Angabe seines Namens, lediglich die Anzahl der Bienenvölker, von denen Honig geerntet und wieviel Honig pro Volk in diesem Jahr von diesen Völkern geschleudert wurde, eintragen.

Neben der Rücksendung der Liste ist es auch möglich, durch einen Vertreter des Vereins die
Gesamtsummen der Bienenvölker und der Honigmenge an die Geschäftsstelle zu melden.

Die Daten werden:

für die statistischen Erhebungen unseres Landesverbandes,für die Meldung über den Honigertrag an den DIB undfür das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft benötigt.

Die Angabe erfolgt für die Vereinsmitglieder völlig anonym, lediglich die Angabe des
Ortsvereins macht sich erforderlich, um regionale Unterschiede zu erkennen.

Für Ihre Unterstützung möchten wir uns im Voraus bedanken.

3. Imkerförderung

Durch die Erhöhung der Förderquote für die Förderung von Neu- und Bestandsimkern ist das Budget leider ausgeschöpft. Wir bemühen uns, im nächsten Förderjahr eine Anhebung des Förderbudgets zu erreichen.

4. Erreichbarkeit der Geschäftsstelle

In der Zeit vom 16. September bis 4. Oktober 2019 ist die Geschäftsstelle in Niederfrohna nur von Montag bis Mittwoch besetzt. Die Bürozeiten ändern sich nicht.

Die Erreichbarkeit ist montags und mittwochs von 8:00 – 12:00 Uhr und dienstags von 13:00 – 18:00 Uhr sichergestellt. Donnerstags und freitags bleibt die Geschäftsstelle ganztägig geschlossen.


Rundschreiben 04/2019 – LV Sächsischer Imker e.v.

INHALT:

1. Verstärkung in der Geschäftsstelle
2. Förderung für Neu- und Bestandsimker
3. Erfolgreiche Teilnahme am Internationalen Jungimkerwettbewerb
4. Datenschutzerklärungen der Mitglieder
5. Informationen des DIB zum neuen Verpackungsgesetz


Honigertragsabfrage

Formular zur Erfassung der Honigerträge der Vereinsmitglieder


Rundschreiben Nr. 05 – 2018

INHALT:

  1. Verkauf und Wanderung von Bienenvölkern – tierseuchenrechtliche Regelungen beachten
  2. Informationen zum Verpackungsmittelgesetz
  3. Bienen halten verpflichtet – Merkblatt des Länderinstituts für Bienenkunde Hohen Neuendorf
  4. Anträge Neu- und Bestandsimker
  5. Kontrolle der Adressen der Mitglieder
  6. Umfrage Honigertrag 2018
  7. Urlaub in der Geschäftsstelle

Verpackungsgesetz

gültig ab 01.01.2019

Bienen halten verpflichtet

Newsletter des LIB – Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e.V., Dr. Jens Radtke

Bienenstandorte und Völkeranzahl melden

Jeder Imker, ob im Verein oder nicht, ist verpflichtet Standortänderungen anzuzeigen. Dies dient allein dem Schutz unserer Bienen. Falls Bienenseuchen im Bezirk auftreten hat das Veterinäramt  so die Möglichkeit die einzelnen Imker sofort zu informieren.

Es genügt Veränderungen telefonisch anzuzeigen:

Standort Leipzig

0341 / 123 – 3791 oder per Mail an veterinaeramt@leipzig.de

Standort LK Nordsachsen

Veterinäramt Nordsachsen und Anmeldung als PDF.